Stiftungsrat
Stiftungsrat der Stiftung Feuerwehr-Unterstützungsfonds M-V
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens vier und höchsten zehn natürlichen Personen.
Dabei sollte mindestens eine Person:
- einem Kreisfeuerwehrverband,
- einem Stadtfeuerwehrverband,
- der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern,
- dem Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern angehören.
Der Stiftungsrat der “Stiftung Feuerwehr-Unterstützungsfonds” wurde am 16. Juni 2020 mit Wirkung vom 16.09.2020 neu bestellt.
Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Gerhard Lienau
stellv. Vorsitzender: Kay Mittelbach
Mitglied: Hannes Möller
Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt 5 Jahre.
