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Stiftung

Stiftungsrat der Stiftung Feuerwehr-Unterstützungsfonds M-V

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens vier und höchsten zehn natürlichen Personen.

Dabei sollte mindestens eine Person:

  1. einem Kreisfeuerwehrverband,
  2. einem Stadtfeuerwehrverband,
  3. der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern,
  4. dem Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern angehören.

Der Stiftungsrat der “Stiftung Feuerwehr-Unterstützungsfonds” wurde am 16. Juni 2020 mit Wirkung vom 16.09.2020 neu bestellt.

 

Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender:                Gerhard Lienau

stellv. Vorsitzender:       Kay Mittelbach

Mitglied:                      Hannes Möller

Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt 5 Jahre.

 

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