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Versicherungsschutz

Die Feuerwehr in guten Händen

Foto: Feuerwehr im Einsatz Die ehrenamtliche Arbeit der Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren, ihr Idealismus und ihre Begeisterung, sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar und vor allem unbezahlbar. Diese Helfer abzusichern, ihnen einen optimalen Unfallversicherungsschutz zu gewähren und sie umfassend zu betreuen, ist Auftrag der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord).

Aufgaben

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt es der HFUK Nord, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Treten dennoch Versicherungsfälle ein, trägt die HFUK Nord dafür Sorge, dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederhergestellt bzw. sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigt werden.

Geschäftsgebiet, Beiträge

Seit dem 1. Juli 2006 ist die HFUK Nord für die Feuerwehrangehörigen der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zuständig.

Geschäftsgebiet: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Die Beiträge für den Unfallversicherungsschutz werden durch die Gemeinden entrichtet. Die Feuerwehrangehörigen werden an den Kosten nicht beteiligt.

Primäre Aufgabe:
Verhütung von Unfällen

Die Verhütung von Unfällen im Feuerwehrdienst hat bei der HFUK Nord höchsten Stellenwert. Die Mitarbeiter der Abteilung „Prävention“ unternehmen besondere Anstrengungen, um die Unfallzahlen im Feuerwehrdienst zu verringern bzw. Unfälle gänzlich zu vermeiden. Dabei wird bei der HFUK Nord ein ganzheitliches und nachhaltiges Präventionskonzept verfolgt, welches verschiedene Elemente beinhaltet.

Wenn etwas passiert:
Entschädigungen sichern den Lebensstandard

Foto: Euromünzen Wer sich und seine Gesundheit für die Allgemeinheit einsetzt, hat im Falle eines Unfalles Anspruch auf eine optimale Entschädigung.

Bei der HFUK Nord gilt der Grundsatz, dass der Lebensstandard, den der bzw. die Verletzte vor dem Unfall hatte, gesichert wird. Durch einen Unfall im Dienst darf kein Feuerwehrangehöriger finanziell benachteiligt werden. Dies kann in der gesetzlichen Unfallversicherung nur mit besonderen Leistungen erreicht werden.

Medizinische und berufliche Rehabilitation

Nachdem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ verbessert oder beseitigt die HFUK Nord, die durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit eingetretene gesundheitliche Beeinträchtigung mit allen geeigneten Mitteln.

Hierzu dienen besondere Heilverfahren, wie das Durchgangsarztverfahren und das Verletzungsartenverfahren, die eine optimale individuelle Betreuung und Leistungsgewährung für die Versicherten garantieren.

Die Kasse erbringt Rehabilitationsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Nach der medizinischen Heilbehandlung gewährt sie Leistungen zur sozialen und beruflichen Rehabilitation (Wohnungshilfe, Teilhabe am Arbeitsleben, behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Eingliederungshilfen an Arbeitgeber, Maßnahmen zur beruflichen Anpassung).

Geldleistungen

Zusätzlich zu den Sachleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation gewährt die HFUK Nord infolge eines Arbeitsunfalls Geldleistungen an Verletzte, die den Lebensstandard sichern. Im Todesfall werden Leistungen für die Hinterbliebenen (Witwen- und Waisenrente) gewährt.

Mehrleistungen

Feuerwehrleute erhalten zusätzlich zu den gesetzlichen Entschädigungen Mehrleistungen als Gefahrenausgleich. Darüber hinaus wird durch Zusatzleistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder einmalige Mehrleistungen eine wirtschaftliche Absicherung der Verletzten oder Hinterbliebenen sichergestellt.

Erstattung bei Entgeltfortzahlung

In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und Hamburg besteht die gesetzliche Anspruchsgrundlage für private Arbeitgeber, Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung verletzter Feuerwehrangehöriger direkt bei den Kommunen einzufordern. Die meisten Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben diese Aufgabe an die HFUK Nord übertragen.

HFUK Nord

Für die Arbeit der Kasse gilt der Grundsatz „Alle Leistungen aus einer Hand“: Die Mitarbeiter kennen ihre Unfallverletzten noch beim Namen und bearbeiten den Fall vom Eingang der Unfallanzeige bis zum Abschluss der medizinischen Behandlung und Beendigung der Arbeitsunfähigkeit. Denn gerade in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation kommt es auf vertrauten Kontakt und das persönliche Gespräch an - eine individuelle Betreuung, die sich die freiwilligen Helfer mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in der Gesellschaft verdient haben. Im Interesse der Versicherten legt die HFUK Nord deshalb auch besonderen Wert auf qualifizierte MitarbeiterInnen. Zur Zeit sind 20 Personen bei der Kasse beschäftigt. Neben dem Geschäftsführer (Kiel) und seiner Stellvertreterin (Schwerin) sind dies Diplom-Ingenieure verschiedener Fachrichtungen, ein Diplom-Gesundheitswirt im Präventionsbereich sowie ausgebildete Versicherungskaufleute, diplomierte Verwaltungs- und Betriebswirte im Leistungsbereich. Neben ihrer Tätigkeit sind viele Mitarbeiter aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, was ihren Sach- und Fachverstand erhöht.

Weitere Informationen über die HFUK Nord sind unter www.hfuk-nord.de zu finden.