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Grundausbildung

Teil 1

Anforderung
Mindestalter: 16 Jahre

Ausrichtung
Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Funktion eines Feuerwehrmannes unter Anleitung.

Hinweis
Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Grundausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden, in denen Kenntnisse aus dem Bereich Sprechfunk und die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz vermittelt werden.

Lerninhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Rettungsgeräte und sonstige Geräte
  • Rettung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Technische Hilfeleistung

Teil 2

Anforderung
Mindestalter: 16 Jahre, abgeschlossenen Grundausbildung Teil 1

Ausrichtung
Ziel ist es, die selbstständige Wahrnehmung der Aufgaben eines Feuerwehrmannes im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung speziell auf seinen Standort bezogenen Kenntnisse.

Lerninhalte

  • Löscheinsatz und technische Hilfeleistung
  • Erste Hilfe
  • Löschwasserförderung
  • Verhütung von Umweltgefahren
  • Sonderfahrzeuge
  • Rettung

Truppführerausbildung

Anforderung
Mindestalter: 16 Jahre, abgeschlossenen Grundausbildung Teil 1 und 2

Ausrichtung
Zur Vervollständigung der Truppausbildung folgt abschließend die Truppführerausbildung, die zielgesetzt die Befähigung zum Führen eines Trupps ( 2-3 Kameraden ) nach Auftrag z. B. innerhalb einer Gruppe ( 9 Kameraden ) beinhaltet.
Somit ist es möglich, nach insgesamt 3-jähriger Ausbildung die Funktion Truppführer innerhalb der Feuerwehren des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erlangen.

Lerninhalte

Übersicht zur Ausbildung zum Truppführerausbildung

 
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